Die StBVV
gibt für die einzelnen Leistungen keinen genauen Betrag, sondern einen Gebührenrahmen vor. Der Steuerberater hat hier sein Honorar zwischen einer Mindestgebühr und einer Höchstgebühr festzusetzen. Kriterien sind hierbei beispielsweise der Schwierigkeitsgrad und der erforderliche zeitliche Aufwand. Möglicherweise kann man sich im Vorfeld auf einen bestimmten Gebührensatz (zum Beispiel die Mittelgebühr) einigen.
Für regelmäßig anfallende und im Umfang abschätzbare Arbeiten kann die Vereinbarung eines
Pauschalhonorars
in Frage kommen
In besonderen Einzelfällen kann die Gebührenordnung zu unangemessenen Honoraren führen. Entweder viel zu hoch oder - gemessen am Zeitaufwand - zu niedrig. Die Abrechnung des
Zeitaufwands
kann oftmals dem Einzelfall eher gerecht werden. Für Beratung in Routineangelegenheiten durch den Steuerberater werden derzeit gemäß StBGebV € 100,00 / Std. zzgl. 19% Umsatzsteuer verrechnet. Die Höhe des Stundensatzes hängt ansonsten vom Schwierigkeitsgrad des Falls, dem damit verbundenen Haftungsrisiko und auch anderen Kriterien ab.
Bei Erstberatungen, in der die steuerliche Situation analysiert und erste Hinweise gegeben werden, berechne ich derzeit gemäß § 21 StBVV € 190,00 zzgl. 19% Umsatzsteuer. Die Gebühr wird auf etwaige weitere Beratungen in der konkreten Angelegenheit angerechnet.
Es ist zumeist hilfreich, wenn die Frage des Honorars frühzeitig angesprochen und einvernehmlich geklärt wird.